Verhalten bei Brandrodungen und Brandschwendarbeiten


Auf Grund der Vorfälle bei Almschwendarbeiten und Brandrodungen im Laufe des letzten Jahres, wobei es immer wieder passierte, dass das Feuer außer Kontrolle geriet, wird eindringlich darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere bei trockenem Wetter mit erhöhter Vorsicht vorgangen wird, bzw. ein Abbrennen gänzlich zu unterlassen ist.

Bei Brandrodungen sind im erlaubten Zeitraum nachfolgende Punkte zu beachten:

  • Informieren Sie sich ob die beabsichtigten Arbeiten zum gewünschten Durchführungstermin erlaubt sind. [Info]
  • Verständigung der zuständigen Gemeinde, Feuerwehr und Polizeidienststelle. Überzeugen Sie sich, ob auch die Landeswarnzentrale über das Feuer in Kenntnis gesetzt wurde, um ungewollte Alarmauslösungen zu verhindern.
  • Geben Sie den Ort und den Zeitraum der Brandrodung bekannt und halten Sie diese auch ein.
  • Sorgen Sie dafür, dass genügend Personal am Rodungsort anwesend ist, um das Feuer ordnungsgemäß zu beaufsichtigen. Vorfälle in der letzten Zeit haben gezeigt, dass dies häufig nicht der Fall ist.
  • Unterlassen Sie das Abheizen bei trockenem Wetter und vor allem nach und während langer Trockenperioden.
  • Erkundigen Sie sich bei der Gemeinde oder Polizei, ob nicht eine grundsätzliches behördliches Verbot des Entzündens von Feuer besteht.

Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass im Brandfalle auf Grund des Aufwandes der Löscharbeiten mit hohen strafrechtlichen und zivilrechtlichen Folgen zu rechnen ist.

 
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