|
Auf
Grund der Vorfälle bei Almschwendarbeiten und Brandrodungen
im Laufe des letzten Jahres, wobei es immer wieder passierte,
dass das Feuer außer Kontrolle geriet, wird eindringlich
darauf aufmerksam gemacht, dass insbesondere bei trockenem
Wetter mit erhöhter Vorsicht vorgangen wird, bzw. ein
Abbrennen gänzlich zu unterlassen ist.
Bei Brandrodungen
sind im erlaubten Zeitraum nachfolgende Punkte zu beachten:
- Informieren
Sie sich ob die beabsichtigten Arbeiten zum gewünschten
Durchführungstermin erlaubt sind. [Info]
- Verständigung
der zuständigen Gemeinde, Feuerwehr und Polizeidienststelle.
Überzeugen Sie sich, ob auch die Landeswarnzentrale
über das Feuer in Kenntnis gesetzt wurde, um ungewollte
Alarmauslösungen zu verhindern.
- Geben Sie den Ort
und den Zeitraum der Brandrodung bekannt und halten
Sie diese auch ein.
- Sorgen Sie dafür,
dass genügend Personal am Rodungsort anwesend
ist, um das Feuer ordnungsgemäß zu beaufsichtigen.
Vorfälle in der letzten Zeit haben gezeigt, dass
dies häufig nicht der Fall ist.
- Unterlassen Sie
das Abheizen bei trockenem Wetter und vor allem nach
und während langer Trockenperioden.
- Erkundigen Sie sich
bei der Gemeinde oder Polizei, ob nicht eine grundsätzliches
behördliches Verbot des Entzündens von Feuer
besteht.
Es wird ausdrücklich
darauf aufmerksam gemacht, dass im Brandfalle auf Grund des
Aufwandes der Löscharbeiten mit hohen strafrechtlichen
und zivilrechtlichen Folgen zu rechnen ist.
|