Was ist eine Begleitperson?
Ab 14 Jahren kannst du dich nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz mit einer Begleitperson auch noch nach 24:00 Uhr in Gasthäusern und in der Öffentlichkeit aufhalten. Deine Begleitperson muss dabei jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.

  • Sie muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie muss von deinen Erziehungsberechtigten (Eltern) mit der Aufsicht betraut worden sein, was bedeutet, dass deine Eltern jederzeit darüber Auskunft geben müssen können, in welcher Begleitung du dich befindest. In der Praxis heißt dies, dass bei Kontrollen auch während der Nacht bei deinen Eltern Rückfragen erfolgen.
  • Deine Begleitperson muss sich ständig bei dir aufhalten
  • Sollte dir etwas passieren, z.B. Konsum von Alkohol über dem erlaubten Maß, Rauchen unter 16 Jahren, bist nicht nur du, sondern auch deine Begleitperson verantwortlich und strafbar.

Es ist empfehlenswert, dass sowohl du wie auch deine Aufsichtsperson einen Lichtbildausweis mitführen, um bei Kontrollen unnötige Komplikationen zu vermeiden.

 
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