Was ist eine Begleitperson?
Ab 14
Jahren kannst du dich nach dem Kärntner Jugendschutzgesetz
mit einer Begleitperson auch noch nach 24:00 Uhr in Gasthäusern
und in der Öffentlichkeit aufhalten. Deine Begleitperson muss
dabei jedoch einige Voraussetzungen erfüllen.
Sie
muss volljährig sein, also das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie
muss von deinen Erziehungsberechtigten (Eltern) mit der Aufsicht
betraut worden sein, was bedeutet, dass deine Eltern jederzeit
darüber Auskunft geben müssen können, in welcher
Begleitung du dich befindest. In der Praxis heißt dies,
dass bei Kontrollen auch während der Nacht bei deinen Eltern
Rückfragen erfolgen.
Deine
Begleitperson muss sich ständig bei dir aufhalten
Sollte
dir etwas passieren, z.B. Konsum von Alkohol über dem erlaubten
Maß, Rauchen unter 16 Jahren, bist nicht nur du, sondern
auch deine Begleitperson verantwortlich und strafbar.
Es
ist empfehlenswert, dass sowohl du wie auch deine Aufsichtsperson
einen Lichtbildausweis mitführen, um bei Kontrollen unnötige
Komplikationen zu vermeiden.