Mehrphasen-Führerschein

Die Bestimmungen des Mehrphasen-Führerscheines treten mit 01.01.2003 in Kraft. In die Mehrphasenregelung fallen alle Auto- und/oder Motorradfahranfänger, die sich ab 01. Jänner 2003 in der Fahrschule für die Führerscheinprüfung anmelden.

1. Ausbildungsphase
So wie bisher müssen Fahranfänger die grundlegende Schulung (Theorie und Fahrstunden) sowie die abschließende Führerscheinprüfung in der Fahrschule absolvieren.

2. Ausbildungsphase
Es gibt zwar keine zusätzliche Prüfung jedoch zusätzliche praktische Weiterbildung in Form von
Perfektionsfahrten mit Fahrschullehrern auf öffentlichen Straßen samt anschließender Besprechung - gilt nur für Klasse B (PKW)
Fahrsicherheitstraining inkl. verkehrspsychologisches Gruppengespräch an einem Tag. Dies gilt für Klasse A und B. Macht daher jemand gleichzeitig den Führerschein für Klasse A (Motorrad) und B (PKW) muß er 2 Trainingstage absolvieren.

Monate ab Prüfung
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Klasse B/PKW
1. Perfektionsfahrt 2 Std.                        
Fahrsicherheitstraining inkl. Gruppengespräch                        
2. Perfektionsfahrt 2 Std.                        
Klasse L 17/Auto (Vorgezogener Führerschein)
Fahrsicherheitstraining inkl. Gruppengespräch                        
Perfektionsfahrt 2 Std.                        
Klasse A/Motorrad
Fahrsicherheitstraining inkl. Gruppengespräch                        

Die einzelnen Fortbildungselemente der Mehrphasenausbildung sind in der dargestellten Reihenfolge frühestens innerhalb der markierten Zeiträume zu absolvieren. Zwischen der 1. und 2. Perfektionsfahrt müssen mindestens 3 Monate liegen.

Führerscheinbestimmungen

Quelle: ÖAMTC

 
 
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