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| Reisepass-Verlust |
Bei
Verlust ihres Reisepasses brauchen Sie vor Ausstellung eines
neuen Reisepasses eine vom zuständigen Polizeidienststelle
ausgestellte Verlustbestätigung. Erst gegen Vorlage dieser
Bestätigung wird Ihnen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft
ein neuer Reisepass ausgestellt. Die Ausstellung dieser Bestätigung
ist bei der Polizei nicht mehr stempelpflichtig.
ACHTUNG: Da der
in Verlust geratener Reisepass in der Sachenfahnung europaweit
ausgeschrieben wird, ist es unbedingt notwendig, dass Sie bei
Auffindung des verlorenen Reisedokumentes die zuständige
Polizeidienststelle in Kenntnis setzen, damit die Ausschreibung
widerrufen werden kann. Ansonsten könnte es bei einer eventuellen
Kontrolle Probleme geben, da Sie sich mit einem als gestohlen
gemeldeten Dokument ausweisen. |
| Führerschein-Verlust |
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Bei Verlust des Führerscheines
ist eine Verlustanzeige bei der Polizei notwendig, wo
Ihnen eine Verlustbestätigung ausgestellt wird. Diese
Bestätigung ist stempelpflichtig (derzeit 13 €)
und berechtigt Sie 4 Wochen ab dem Tag der Ausstellung
zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Diese Bestätigung ist
auf Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Stellen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde
einen Antrag auf Neuausstellung, da die Verlustbestätigung
nicht verlängert werden kann.
ACHTUNG: Da der in Verlust
geratene Führerschein in der Sachenfahnung europaweit
ausgeschrieben wird, ist es unbedingt notwendig, dass
Sie bei Auffindung des verlorenen Dokumentes die zuständige
Polizeidienststelle in Kenntnis setzen, damit die Ausschreibung
widerrufen werden kann. Ansonsten könnte es bei einer
eventuellen Kontrolle Probleme geben, da Sie sich mit einem
als gestohlen gemeldeten Dokument ausweisen.
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| Zulassungsschein-Verlust |
| Bei
Verlust des Zulassungsscheines ist eine Verlustanzeige bei der
Polizei notwendig, wo Ihnen eine Verlustbestätigung
ausgestellt wird. Diese Bestätigung ist stempelpflichtig
(derzeit 13 €) und berechtigt Sie 1 Woche ab dem
Tag der Ausstellung zum Lenken des Kraftfahrzeuges. Diese Bestätigung
ist auf Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.
Stellen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde
einen Antrag auf Neuausstellung, da die Verlustbestätigung
nicht verlängert werden kann. Verlorene Zulassungsscheine
werden nicht zur Fahndung
ausgeschrieben. |
| Kennzeichen-Verlust |
| Bei
Verlust einer Kennzeichentafel wird Ihnen bei der Polizei
eine Verlustbestätigung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung
können Sie das Fahrzeug 1 Woche lang lenken, wobei am Fahrzeug
ein Behelfskennzeichen angebracht sein muß, auf dem das
Kennzeichen eindeutig abgelesen werden kann. Die Bestätigung
ist bei Fahrten mitzuführen. Die Ausstellung der Bestätigung
ist stempelpflichtig (derzeit 13 €). Achtung:
Die Wiederauffindung ist zu melden, da das Kennzeichen zur Fahndung
ausgeschrieben wird. |
| Typenschein-Verlust |
| Der
Typenschein gilt nicht als amtliches Dokument. Die Ausstellung
einer notwendigen Verlustbestätigung erfolgt vom Fundamt
der zuständigen Gemeinde. |
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