Reisepass-Verlust
Bei Verlust ihres Reisepasses brauchen Sie vor Ausstellung eines neuen Reisepasses eine vom zuständigen Polizeidienststelle ausgestellte Verlustbestätigung. Erst gegen Vorlage dieser Bestätigung wird Ihnen von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft ein neuer Reisepass ausgestellt. Die Ausstellung dieser Bestätigung ist bei der Polizei nicht mehr stempelpflichtig.
ACHTUNG: Da der in Verlust geratener Reisepass in der Sachenfahnung europaweit ausgeschrieben wird, ist es unbedingt notwendig, dass Sie bei Auffindung des verlorenen Reisedokumentes die zuständige Polizeidienststelle in Kenntnis setzen, damit die Ausschreibung widerrufen werden kann. Ansonsten könnte es bei einer eventuellen Kontrolle Probleme geben, da Sie sich mit einem als gestohlen gemeldeten Dokument ausweisen.
Führerschein-Verlust

Bei Verlust des Führerscheines ist eine Verlustanzeige bei der Polizei notwendig, wo Ihnen eine Verlustbestätigung ausgestellt wird. Diese Bestätigung ist stempelpflichtig (derzeit 13 €) und berechtigt Sie 4 Wochen ab dem Tag der Ausstellung zum Lenken von Kraftfahrzeugen. Diese Bestätigung ist auf Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Stellen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Neuausstellung, da die Verlustbestätigung nicht verlängert werden kann.
ACHTUNG: Da der in Verlust geratene Führerschein in der Sachenfahnung europaweit ausgeschrieben wird, ist es unbedingt notwendig, dass Sie bei Auffindung des verlorenen Dokumentes die zuständige Polizeidienststelle in Kenntnis setzen, damit die Ausschreibung widerrufen werden kann. Ansonsten könnte es bei einer eventuellen Kontrolle Probleme geben, da Sie sich mit einem als gestohlen gemeldeten Dokument ausweisen.

Zulassungsschein-Verlust
Bei Verlust des Zulassungsscheines ist eine Verlustanzeige bei der Polizei notwendig, wo Ihnen eine Verlustbestätigung ausgestellt wird. Diese Bestätigung ist stempelpflichtig (derzeit 13 €) und berechtigt Sie 1 Woche ab dem Tag der Ausstellung zum Lenken des Kraftfahrzeuges. Diese Bestätigung ist auf Fahrten mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Stellen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Neuausstellung, da die Verlustbestätigung nicht verlängert werden kann. Verlorene Zulassungsscheine werden nicht zur Fahndung ausgeschrieben.
Kennzeichen-Verlust
Bei Verlust einer Kennzeichentafel wird Ihnen bei der Polizei eine Verlustbestätigung ausgestellt. Mit dieser Bestätigung können Sie das Fahrzeug 1 Woche lang lenken, wobei am Fahrzeug ein Behelfskennzeichen angebracht sein muß, auf dem das Kennzeichen eindeutig abgelesen werden kann. Die Bestätigung ist bei Fahrten mitzuführen. Die Ausstellung der Bestätigung ist stempelpflichtig (derzeit 13 €). Achtung: Die Wiederauffindung ist zu melden, da das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben wird.
Typenschein-Verlust
Der Typenschein gilt nicht als amtliches Dokument. Die Ausstellung einer notwendigen Verlustbestätigung erfolgt vom Fundamt der zuständigen Gemeinde.
 
 
A-9781 Oberdrauburg, Marktstraße 6, Tel. 04710-2233 Fax: 04710-2233-109
E-Mail: PI-K-Oberdrauburg@polizei.gv.at
E-Mail