So
funktioniert's
Der Deliktkatalog des Vormerksystems
enthält dreizehn schwere unfallrelevante Verkehrsverstöße.
Wer leichte Verkehrsübertretungen oder gar nur Parkdelikte
setzt, braucht nichts zu befürchten.
Bei der ersten Übertretung aus
einem Katalog von 13 schweren Verkehrsverstößen,
die andere Verkehrsteilnehmer gefährden, gibt es eine
Vormerkung im Register.
Nach dem zweiten Delikt aus diesem "Pool" folgt
der Auftrag, eine Maßnahme zu absolvieren, etwa ein
Verhaltenstraining.
Erst wenn diese beiden Schritte keine Besserung gebracht
haben und innerhalb von zwei Jahren ein drittes Delikt gesetzt
wird, wandert der Führerschein für drei Monate
zur Behörde.
| Die
Delikte im Überblick |
| Übertretung
der 0,1 Promille-Grenze bei C- und D-Führerschein
(LKW und Autobus) |
| Übertretung
der 0,5 Promille-Grenze allgemein |
| Gefährdung
von Fußgängern auf dem Schutzweg |
| Nichteinhalten
des Sicherheitsabstandes 0,2 bis 0,4 Sekunden (darunter
Entzugsdelikt) |
| Überfahren
einer Stopptafel mit Vorrangverletzung |
| Überfahren
von rotem Ampellicht mit Vorrangverletzung |
| Befahren des
Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
|
| Verletzung des
Fahrverbots für Kfz mit gefährlichen Gütern
|
Missachtung der
Tunnelverordnung bezüglich der Beförderung
von
gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
|
| Blockieren der
Geleise und Verstoß gegen gelbes oder rotes Licht
bei Eisenbahnkreuzungen + Umfahren von bereits geschlossenen
Schranken |
| Lenken eines
Kfz mit schweren Mängeln |
| Lenken eines
Kfz mit nicht entsprechend gesicherter Beladung |
| Nichtbeachtung
der Vorschriften zur Kindersicherung |
Was
passiert mit der Vormerkung?
Die sogenannten "Vormerkdelikte"
werden als nicht so gefährlich angesehen wie jene schweren
Delikte, die zur sofortigen Entziehung der Lenkberechtigung
führen.
Mit dem Strafbescheid
zur ersten Übertretung wird der Lenker über die
drohenden weiteren Schritte bei Fortsetzung seiner "Karriere"
informiert. Nach mehrfachen Übertretungen muss der
Lenker Maßnahmen absolvieren, die von psychologischen
Gesprächen über Fahrsicherheitstrainings bis hin
zu Schulungen zur richtigen Kindersicherung reichen. Wird
innerhalb von zwei Jahren hingegen kein Folgedelikt eingetragen,
wird die Vormerkung nicht mehr berücksichtigt.