Wildunfälle


Jährlich ereignen sich zwischen der Landesgrenze zu Osttirol und Gröfelhof an die 30 Wildunfälle, wobei nicht gemeldete Unfälle nicht berücksichtigt sind, sodass die tatsächliche Zahl noch wesentlich höher liegen dürfte.

Als besonders gefährdete Straßenabschnitte gelten:
  1. Str.KM 86,0-88,0 Straßenabschnitt B 100 von der Landesgrenze bis 300 m westlich der Shelltankstelle
  2. Str.KM 83,5 - 84,5 höchste Unfallsrate auf dem Straßenabschnitt B 100 östlich Oberdrauburg bis zur Abzweigung Simmerlach West (Simmerlacherhöhe)
  3. erhöhte Vorsicht gilt auch für die Gailbergstraße beginnend südlich des Hotels Gailbergerhof bis zur Gailberghöhe
  4. Str.Km 80,0 - 82,0 Straßenabschnitt B 100 von der Ostzufahrt Simmerlach bis östlich der Ortschaft Potschling (Beginn der Leitschiene) sowie nach der Mödritschbachbrücke in Gröfelhof bis Dellach/Drau
Eine Auswertung der Wildunfälle im Überwachungsgebiet des GP Oberdrauburg (Oberdrauburg-Irschen) für die Jahre 1999 bis 2001 ergab, dass tageszeitmäßig die stärksten Wechsel in der Zeit von 04:00 bis 07:00 Uhr und abends von 17:00 bis 22:00 Uhr erfolgen. Genaue Daten entnehmen Sie dem nachfolgenden Diagramm.
Jahreszeitmäßig sind Sie im Spätherbst (Oktober-November) am meisten gefährdet. Wie jedoch aus der grafik ersichtlich muss man während desgesamten Jahres mit Wildwechsel rechnen. Die jahreszeitlichen Wanderungen des Wildes werden stark von der Schneelage und dem Futterangebot auf den Agrarflächen im Bereich des Talbodens beeinflusst. (Auswertung GP Oberdrauburg 1999-2001)
Vorsichtsmaßnahmen:

Natürlich lassen sich Wildunfälle nicht zur Gänze verhindern. Die Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen helfen jedoch das Risiko herabzusetzen und im Falle eines Unfalles den Schaden so gering als möglich zu halten.

  • Achten Sie während der Fahrt in den Dämmerungs- und Nachtstunden auf die reflektierenden Augen des Wildes in angrenzenden Wiesen. Diese sind oft über hunderte Meter sichtbar. Verringern Sie rechtzeitig Ihre Fahrgeschwindigkeit, auch wenn sich diese Punkte nicht bewegen. Wild reagiert oft unberechenbar.
  • Wählen Sie zu Zeiten erhöhten Wildwechsels von Haus aus eine geringere Fahrgeschwindigkeit. Dadurch können Sie früher auf Gefahren reagieren und im Falle einer Kollision die Höhe des Schadens in Grenzen halten.
  • Ein Reh kommt selten alleine. Wechselt ein Reh vor ihrem Fahrzeug die Fahrbahn, minimieren Sie die Fahrgeschwindigkeit. Rehe sind selten allein unterwegs - meistens folgen 2 bis 3 weitere Tiere.
  • Blenden Sie ab. Wechselt ein Reh vor Ihrem Fahrzeug die Fahrbahn blenden Sie unbedingt ab. Fernlicht blendet das Wild und bewirkt, dass das Tier auf der Straße verbleibt.
  • Verreißen Sie auf keinem Fall Ihr Fahrzeug, um nicht entgegenkommende Fahrzeuge zu gefährden bzw. von der Fahrbahn abzukommen. Abgesehen von den damit verbundenen Gefahren haften Wildschadenversicherungen nur für Berührungen mit Haar- und Federwild, nicht jedoch für derartige Folgeschäden.
Verhalten nach einem Wildunfall

Grundsätzlich wird ein Verkehrsunfall mit Wild vom Gesetz her gleich behandelt wie jeder andere Verkehrsunfall mit Sachschaden

Demnach sind Sie gemäß § 4 StVO verpflichtet, ganz egal ob Sie eine Wildschadenversicherung haben oder nicht,

  • den Verkehrsunfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle anzuzeigen oder
  • sich ebenfalls ohne unnötigen Aufschub mit dem Geschädigten (in diesem Fall der zuständige Jagdausübungsberechtigte) ins Einvernehmen zu setzen und ihre Identität nachzuweisen.

Da Ihnen die Verständigung eines zuständigen Jagdausübungsberechtigten in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, verständigen Sie sofort den nächstgelegen Polizeidienststelle, der den Unfall erhebt und für die Beseitigung des getöteten Wildes sorgt.

Sollten Sie diese Vorgangsweise nicht einhalten machen Sie sich einer Fahrflucht gemäß § 4 StVO schuldig und müssen mit einer Bestrafung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft rechnen.

Achtung: Für die Aufnahme eines Verkehrsunfalles mit Wild ist

keine Unfallaufnahmegebühr

zu entrichten. Nach Fertigstellung des Unfallberichtes wird Ihnen dieser von uns zur Vorlage an die zuständige Versicherung per Post gebührenfrei übermittelt.

Verspätetes Anzeigen eines Wildunfalles kann auch versicherungsrechtliche Folgen haben, indem diese keinen Schadenersatz leistet.

Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Wildunfälle sind durch die normale Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dazu brauchen Sie eine gesonderte Wildschadenversicherung im Rahmen einer Teil- oder Vollkaskoversicherung oder einen Schutzbrief eines Autofahrerclubs.

 

 
A-9781 Oberdrauburg, Marktstraße 6, Tel. 04710-2233 Fax: 04710-2233-109
E-Mail: PI-K-Oberdrauburg@polizei.gv.at
E-Mail Landesgrenze Simmerlacher-Höhe Waidach - Gailberg Potschling - Gröfelhof