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Jährlich ereignen sich zwischen der Landesgrenze zu Osttirol
und Gröfelhof an die 30 Wildunfälle, wobei nicht
gemeldete Unfälle nicht berücksichtigt sind, sodass
die tatsächliche Zahl noch wesentlich höher liegen
dürfte.
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besonders gefährdete Straßenabschnitte gelten: |
- Str.KM
86,0-88,0
Straßenabschnitt B 100 von der Landesgrenze bis 300
m westlich der Shelltankstelle
- Str.KM
83,5 - 84,5 höchste
Unfallsrate auf dem Straßenabschnitt B 100 östlich
Oberdrauburg bis zur Abzweigung Simmerlach West (Simmerlacherhöhe)
- erhöhte
Vorsicht gilt auch für die Gailbergstraße beginnend
südlich des Hotels Gailbergerhof bis zur Gailberghöhe
- Str.Km
80,0 - 82,0 Straßenabschnitt
B 100 von der Ostzufahrt Simmerlach bis östlich der
Ortschaft Potschling (Beginn der Leitschiene) sowie nach
der Mödritschbachbrücke in Gröfelhof bis
Dellach/Drau
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| Eine
Auswertung der Wildunfälle im Überwachungsgebiet des
GP Oberdrauburg (Oberdrauburg-Irschen) für die Jahre 1999
bis 2001 ergab, dass tageszeitmäßig die stärksten
Wechsel in der Zeit von 04:00 bis 07:00 Uhr und abends von 17:00
bis 22:00 Uhr erfolgen. Genaue Daten entnehmen Sie dem nachfolgenden
Diagramm. |
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| Jahreszeitmäßig
sind Sie im Spätherbst (Oktober-November) am meisten gefährdet.
Wie jedoch aus der grafik ersichtlich muss man während
desgesamten Jahres mit Wildwechsel rechnen. Die jahreszeitlichen
Wanderungen des Wildes werden stark von der Schneelage und dem
Futterangebot auf den Agrarflächen im Bereich des Talbodens
beeinflusst. (Auswertung GP Oberdrauburg 1999-2001)
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| Vorsichtsmaßnahmen: |
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Natürlich
lassen sich Wildunfälle nicht zur Gänze verhindern.
Die Beachtung einiger Vorsichtsmaßnahmen helfen jedoch
das Risiko herabzusetzen und im Falle eines Unfalles den Schaden
so gering als möglich zu halten.
- Achten
Sie während der Fahrt in den Dämmerungs- und Nachtstunden
auf die reflektierenden Augen des Wildes
in
angrenzenden Wiesen.
Diese sind oft über hunderte Meter sichtbar. Verringern
Sie rechtzeitig Ihre Fahrgeschwindigkeit, auch wenn sich
diese Punkte nicht bewegen. Wild reagiert oft unberechenbar.
- Wählen
Sie zu Zeiten erhöhten Wildwechsels von Haus aus eine
geringere Fahrgeschwindigkeit. Dadurch können
Sie früher auf Gefahren reagieren und im Falle einer
Kollision die Höhe des Schadens in Grenzen halten.
- Ein
Reh kommt selten alleine. Wechselt
ein Reh vor ihrem Fahrzeug die Fahrbahn, minimieren Sie
die Fahrgeschwindigkeit. Rehe sind selten allein unterwegs
- meistens folgen 2 bis 3 weitere Tiere.
- Blenden
Sie ab. Wechselt
ein Reh vor Ihrem Fahrzeug die Fahrbahn blenden Sie unbedingt
ab. Fernlicht blendet das Wild und bewirkt, dass das Tier
auf der Straße verbleibt.
- Verreißen
Sie auf keinem Fall Ihr Fahrzeug,
um nicht entgegenkommende Fahrzeuge zu gefährden bzw.
von der Fahrbahn abzukommen. Abgesehen von den damit verbundenen
Gefahren haften Wildschadenversicherungen nur für Berührungen
mit Haar- und Federwild, nicht jedoch für derartige
Folgeschäden.
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| Verhalten
nach einem Wildunfall |
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Grundsätzlich
wird ein Verkehrsunfall mit Wild vom Gesetz her gleich behandelt
wie jeder andere Verkehrsunfall mit Sachschaden
Demnach
sind Sie gemäß § 4 StVO verpflichtet, ganz
egal ob Sie eine Wildschadenversicherung haben oder nicht,
- den
Verkehrsunfall unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle
anzuzeigen oder
- sich
ebenfalls ohne unnötigen Aufschub mit dem Geschädigten
(in diesem Fall der zuständige Jagdausübungsberechtigte)
ins Einvernehmen zu setzen und ihre Identität nachzuweisen.
Da
Ihnen die Verständigung eines zuständigen Jagdausübungsberechtigten
in den meisten Fällen nicht möglich sein wird, verständigen
Sie sofort den nächstgelegen Polizeidienststelle, der
den Unfall erhebt und für die Beseitigung des getöteten
Wildes sorgt.
Sollten
Sie diese Vorgangsweise nicht einhalten machen Sie sich einer
Fahrflucht gemäß § 4 StVO schuldig und müssen
mit einer Bestrafung durch die zuständige Bezirkshauptmannschaft
rechnen.
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Achtung:
Für die
Aufnahme eines Verkehrsunfalles mit Wild ist
keine
Unfallaufnahmegebühr
zu
entrichten. Nach Fertigstellung des Unfallberichtes wird Ihnen
dieser
von uns
zur Vorlage an die zuständige Versicherung per Post gebührenfrei
übermittelt.
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Verspätetes
Anzeigen eines Wildunfalles kann auch versicherungsrechtliche
Folgen haben, indem diese keinen Schadenersatz leistet.
Schäden
an Ihrem Fahrzeug durch Wildunfälle sind durch die
normale Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dazu brauchen
Sie eine gesonderte Wildschadenversicherung im Rahmen einer
Teil- oder Vollkaskoversicherung
oder einen Schutzbrief eines
Autofahrerclubs.
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